NORDDEICH ERLEBEN


Nordsee erleben
Hier finden Sie alle Aktivitäten und Möglichkeiten rund um die Nordsee.

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Stand: 04.03.2022
Liebe Gäste, Vermieter und Leistungsträger,
die niedersächsische Landesregierung hat zum 04.03.2022 eine neue Corona-Verordnungen veröffentlicht. Mit der Verordnung werden zahlreiche Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens schrittweise zurückgenommen. Die Verordnungen gelten bis zum 19.03.2022, danach sollen die coronabedingten Einschränkungen fast vollständig gelockert werden. Nach der neuen Verordnung gelten bis dahin folgende Regelungen für den touristischen Bereich:
Unverändert geblieben sind die Regelungen zum Abstandhalten, zur Hygiene und zum Lüften sowie zur Maskenpflicht. Die Kontaktdatenerfassung wird auf die freiwillige Nutzung der Corona-Warn-App umgestellt. Das über den Winter gültige System der Warnstufen wird aufgegeben.
Mindestens bis zum 19.03.2022 gilt: Jede Person, die eine Beherbergungsstätte (Pension, Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus etc.) nutzen will, hat schon beim Betreten einen Impfnachweis, Genesenennachweis oder ein negatives Testergebnis vorzulegen (3G-Regelung). In öffentlich zugänglichen Innenräumen muss – außer im Sitzen – eine FFP2-Maske getragen werden (nicht in Wohnungen/ Zimmern der Gäste). In der Gastronomie gelten die gleichen Regelungen (statt vorher 2G).
Eine Übersicht der Testzentren in Norden und Norddeich finden Sie hier.
Eine Übersicht aller neuen Regelungen im Land Niedersachsen finden Sie hier. Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Reisen & Tourismus finden Sie hier.
Haftungsausschluss: Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig für Sie recherchiert. Wir bemühen uns, dieses Informationsangebot stetig zu erweitern und zu aktualisieren. Allerdings können wir bzw. die Wirtschaftsbetriebe der Stadt Norden GmbH eine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben leider nicht übernehmen.